Wer suchet
der findet

Auf der Spurensuche nach der Nadel im Heu(Steuer)haufen

Steu­er­be­las­tun­gen basieren auf Sach­ver­hal­ten. Oftmals stellt sich für die Finanz­be­hör­de ein Sach­ver­halt dar, der so nicht vorliegt und daher andere steu­er­li­che Folgen hat. Nun gilt es „seinen“ zu begründen. Das ist nicht immer einfach und erfordert nicht nur Fach­wis­sen und Erfahrung, sondern auch Detail­ge­nau­ig­keit, Phantasie, Geduld — und etwas, was viele nicht haben: freie Zeit für diese arbeits­in­ten­si­ve Aufgabe. Deshalb bieten wir Kolleg*innen und auch nicht laufend von uns betreuten Steu­er­pflich­ti­gen an, Sie in diesen Son­der­fäl­len zu unter­stüt­zen. Je früher Gegen­ar­gu­men­te fachlich fundiert vor­ge­bracht und Nachweise erhoben und doku­men­tiert werden, desto erfolg­ver­spre­chen­der ist ein späteres Rechts­mit­tel, ins­be­son­de­re weil beim Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ein Neue­rungs­ver­bot zu beachten ist. Deshalb bieten wir auch die Beglei­tung bei pro­ble­ma­ti­schen Betriebs­prü­fun­gen an.

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